Persönliche Assistenz für Schüler:innen in Bildungseinrichtungen des Bundes (PAB)

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung fördert an folgenden Schulen/Hochschulen Persönliche Assistenz

  • Pädagogischen Hochschulen,
  • allgemeinbildende höhere Schule (AHS),
  • berufsbildende mittlere oder höhere Schule (BMHS),
  • die vom Bund erhalten werden sowie an
  • Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht bei denen der Bund in den Organen des Schulerhalters vertreten ist.

Wer kann PAB beantragen?

  • Schüler:innen mit Behinderung,
  • die ein Pflegegeld der Stufen 3-7 beziehen
  • und im Rahmen ihres Schulbesuchs Persönliche Assistenz benötigen.

PAB bietet folgende Leistungen an

  • Arbeitsvor- und -nachbereitung
  • Unterstützung während des Unterrichts bzw. der Lehrveranstaltung nach individuellem Bedarf z.B. Aufbereitung von Unterlagen, Kopiertätigkeit, Mitschrift beim Studium, Handreichungen
  • Unterstützung beim Raumwechsel
  • Unterstützung während der Pausen
  • Begleitung auf dem Schulweg
  • Sonstige Assistenzleistungen nach individuellem Bedarf

PAB kann auf folgendem Wege in Anspruch genommen werden

  • Selbstbestimmt Leben unterstützt bei der Bedarfserhebung, Antragstellung und Organisation der Assistenz. PAB wird vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bewilligt und finanziert.
  • Wichtig ist hierbei, dass die Beantragung möglichst frühzeitig d.h. im Frühjahr erfolgt.